10. Wasch.-Trockenraum
Der Wasch.- und Trockenraum,
zur Zeit steht 1 Waschmaschine und 1 Trockner für 26 Wohneinheiten
zur Verfügung. Das ist für eine sichergestellte Waschgelegenheit zu
wenig, denkt man da anReparaturen.
Eine 2. Waschmaschine und ein 2. Trockner wäre auf jeden Fall
vorteilhaft und würde die Waschgelegenheit gewährleisten.
Für private Aufstellung von Waschmaschinen und Trocknern sollten
jeweils 2 Stellplätze eingerichtet werden. Diese werden vergeben wie
im Sinne der Garagen. Wenn alles belegt ist, muß man warten bis was
frei wird.
Die Kosten für die 2. Waschmaschine und den 2. Trockner für die
gemeinsame Nutzung übernimmt die Gemeinschaft, außer Bewohner
die die Gemeinschaftseinrichtung im Waschraum nicht benutzen
möchten bzw. priv. Geräte aufgestellt haben.
Die Kosten für die priv. Stellplätze mit div. Einrichtung übernimmt
der/die Erstbenutzer und verbleiben später bei Nichtbenutzung der
Gemeinschaft, die dann auch die Vergabe regelt.
Die Geräte der Gemeinschaft haben einen Stromzähler und die
beiden priv. Einrichtungen jeweils einen auch auf Euro eingestellten
Stromzähler.
ENDE
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