10. Wasch.-Trockenraum


       Der Wasch.- und Trockenraum,
           zur Zeit steht 1 Waschmaschine und 1 Trockner für 26 Wohneinheiten
           zur Verfügung. Das ist für eine sichergestellte Waschgelegenheit zu
           wenig, denkt man da anReparaturen.
           Eine 2. Waschmaschine und ein 2. Trockner wäre auf jeden Fall
           vorteilhaft und würde die Waschgelegenheit gewährleisten.

           Für private Aufstellung von Waschmaschinen und Trocknern sollten
           jeweils 2 Stellplätze eingerichtet werden. Diese werden vergeben wie
           im Sinne der Garagen. Wenn alles belegt ist, muß man warten bis was
           frei wird.

           Die Kosten für die 2. Waschmaschine und den 2. Trockner für die
           gemeinsame Nutzung übernimmt die Gemeinschaft, außer Bewohner
           die die Gemeinschaftseinrichtung im Waschraum nicht benutzen
           möchten bzw. priv. Geräte aufgestellt haben.
           Die Kosten für die priv. Stellplätze mit div. Einrichtung übernimmt
           der/die Erstbenutzer und verbleiben später bei Nichtbenutzung der
           Gemeinschaft, die dann auch die Vergabe regelt.

           Die Geräte der Gemeinschaft haben einen Stromzähler und die
           beiden priv. Einrichtungen jeweils einen auch auf Euro eingestellten
           Stromzähler.



           ENDE

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