5. Kellerbeleuchtung  ausdrucken Dokument/Seite ausdrucken     oder        schließen

       Die Kellerbeleuchtung zur Zeit:
       Beim Öffnen der Kellertür ist ein Lichtschalter
       der den ganzen Kellerbereich für eine bestimmte
       Zeit ausleuchtet, und das ist für kurze Aufenthalte
       auch gut so!

       Wunsch einiger Hausbewohner:
       Ein zusätzlicher L.-Schalter im eigenen Kelleraum um
       länger Licht zu haben, und somit nicht immer wieder
       erneut die gesamte Kellerbeleuchtung einschalten zu
       müssen. Dazu soll aber jeweils ein Zwischenzähler im
       K.-Raum montiert werden.
       Das sind erhebliche Kosten (ca. 100 Euro) und die
       Verwaltung wäre auch belastet.
       Diese Kosten sind zu hoch, und so wird weiter immer
       wieder das Licht erneut eingeschaltet, das die Kosten
       erhöhen.

       Vorschlag:
       Auf Gemeinschaftskosten in jeden K.-Raum vom
       Hausstrom einen L.-Schalter anbringen. Die Kosten
       sind einmalig von jeden Bewohner zu tragen und der
       Stromverbrauch wird gesenkt, da jetzt immer nur der
       eine K.-Raum beleuchtet wird.

10. Wasch.-Trockenraum
       Der Wasch.- und Trockenraum,
           zur Zeit steht 1 Waschmaschine und 1 Trockner für 26 Wohneinheiten
           zur Verfügung. Das ist für eine sichergestellte Waschgelegenheit zu
           wenig, denkt man da anReparaturen.
           Eine 2. Waschmaschine und ein 2. Trockner wäre auf jeden Fall
           vorteilhaft und würde die Waschgelegenheit gewährleisten.

           Für private Aufstellung von Waschmaschinen und Trocknern sollten
           jeweils 2 Stellplätze eingerichtet werden. Diese werden vergeben wie
           im Sinne der Garagen. Wenn alles belegt ist, muß man warten bis was
           frei wird.

           Die Kosten für die 2. Waschmaschine und den 2. Trockner für die
           gemeinsame Nutzung übernimmt die Gemeinschaft, außer Bewohner
           die die Gemeinschaftseinrichtung im Waschraum nicht benutzen
           möchten bzw. priv. Geräte aufgestellt haben.
           Die Kosten für die priv. Stellplätze mit div. Einrichtung übernimmt
           der/die Erstbenutzer und verbleiben später bei Nichtbenutzung der
           Gemeinschaft, die dann auch die Vergabe regelt.

           Die Geräte der Gemeinschaft haben einen Stromzähler und die
           beiden priv. Einrichtungen jeweils einen auch auf Euro eingestellten
           Stromzähler.

        ENDE
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